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Tagesgeld-Kündigung

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Ein Tagesgeldkonto kündigen

Ein Tagesgeldkonto kann täglich gekündigt werden. Kündigungsfristen gibt es also für ein Tagesgeldkonto nicht. Daher ist die Kündigung sehr einfach zu bewerkstelligen. Soll das Tagesgeld gekündigt werden, so muss dies in jedem Fall in schriftlicher Form geschehen.

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Kündigungsformular

Besteht das Konto bei einer Filialbank, so kann es in jeder Niederlassung der Bank direkt gekündigt werden. Die Kündigungsformulare liegen bei der Bank vor. Das auf dem Konto befindliche Guthaben muss in jedem Fall auf das Referenzkonto überwiesen werden. In der Regel nehmen das Banken im Zuge der Kündigung vor. Es kann auch direkt vom Kunden bei der Kündigung oder bereits vor Einreichen der schriftlichen Kündigung vorgenommen werden. Bei einer Direktbank oder bei bisherigem Online Banking gibt es die Kündigungsformulare online zum Download. Das Formular muss nur ausgefüllt, unterschrieben und an die Bank gesandt werden. Auch hier ist natürlich wichtig, dass das Guthaben auf das Referenzkonto überwiesen wird. Das Tagesgeldkonto ist aufgelöst, wenn der schriftliche Bescheid der Bank darüber zugeht. Dies nimmt die übliche Zeit der Bearbeitung und des Postweges in Anspruch.

Freistellungsauftrag

Mit dem Tagesgeldkonto muss auch der Freistellungsauftrag gekündigt, beziehungsweise auf Punkt Null gesetzt werden. Wird dies nicht getan, kann eine erneute Freistellung bei einer Neueröffnung eines Kontos bei einer anderen Bank nicht stattfinden. Diese Bescheinigung wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausgestellt und ist bei einer neuen Kontoeröffnung der Bank vorzulegen. Sie wird nicht mit dem Konto gekündigt, sondern wird erst dann ungültig, wenn das Einkommen sich entsprechend erhöht.

Referenzkonto nötig

Bei gleichzeitiger Kündigung des Referenzkontos muss darauf geachtet werden, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn das neue Girokonto eröffnet ist, damit ein Transfer stattfinden kann.

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