Warum sollte man einen Freistellungsauftrag stellen?

Um besonders den Durchschnittsparer mit geringeren Sparguthaben zu begünstigen und vor übermäßiger Besteuerung zu schützen, wurden die Steuerfreibeträge eingeführt. Der Steuerfreibetrag, oder auch als Sparer Pauschbetrag bezeichnet, befreit den Sparer für eine bestimmte Summe der erwirtschafteten Zinsen von der Abgeltungssteuer. Für die Befreiung von der Abgeltungssteuer sind folgende Pauschalsummen festgelegt: 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare, die eine gemeinsame Veranlagung vornehmen.

Die Steuerbefreiung über die Pauschbeträge wird jedoch nicht automatisch gewährt. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank gestellt, wo auch die Formulare dafür zu erhalten sind. Alternativ können die Formulare auch im Internet heruntergeladen werden. Der Freistellungsauftrag wird immer bei einer Bank für alle dort angelegten Konten gestellt. Es ist auch möglich, den Betrag des Pauschbetrages auf mehrere Anlagekonten aufzuteilen. Mit dem Jahr 2011 wird für den Steuerfreistellungsauftrag auch die Steuer-Identifikationsnummer verlangt. Wird das Tagesgeldkonto gekündigt, so muss auch der Freistellungsauftrag gekündigt werden. Anderenfalls kann er für ein neues Konto nicht in Anspruch genommen werden. Der Freistellungsauftrag sollte immer gleich bei der Eröffnung des Tagesgeldkontos gestellt werden. Wird dies jedoch einmal versäumt, so können die gezahlten Steuern immer noch über die Einkommenssteuererklärung abgerechnet werden.

Wer ein Einkommen unterhalb der Grenze der Einkommenssteuer hat, kann beim Finanzamt einen NV Antrag stellen. Damit wird dann eine Nichtveranlagung gewährt. Die Formulare gibt es auch als Download im Internet. In diesem Falle bleiben die Zinsen des Tagesgeldes auch über die üblichen Steuerfreibeträge hinaus steuerfrei. Die Höchstsumme für diese Steuerbefreiung liegt bei 8.004 Euro der Zinseinkünfte. Wie die Freistellung sollte auch die Nichtveranlagung unbedingt gleich bei der Eröffnung des Kontos beantragt werden.

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