Aufgrund des fehlenden Freistellungsauftrages wurde mir Zinsabschlagssteuer abgezogen. Was ist jetzt zu tun?

Wurde bei Ihnen Zinsabschlagssteuer einbehalten, erhalten Sie von Ihrer Bank in den ersten Kalendermonaten eine Steuerbescheinigung. Basierend darauf erklären Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung Ihre Kapitalerträge. Liegen diese unter dem Sparerfreibetrag (inkl. Werbungskostenpauschale) erhalten Sie auf diesen Weg die bereits abgeführte Steuer zurückerstattet.

Zum Vergleich»

Fragen zur Versteuerung der Geldanlage

Zinsstarkes Tagesgeld

Innerhalb weniger Minuten zum zinsstarken Tagesgeldkonto. Tagesaktuell und umfassend stellen wir Ihnen die Top-Produkte am Markt vor.

Jetzt Tagesgeld vergleichen

Tagesgeld im Fokus

Wir stellen Ihnen in unserem Vergleich ausschließlich Tagesgeldangebote namhafter und vertrauenswürdiger Banken vor.
Alle Angebote überzeugen durch:

  • konsequente Einlagensicherung
  • Sichere Prozesse
  • Leistungsfähigkeit
  • Know-How im Anlagesegment
  • hohe Kundenzufriedenheit
  • gute Reputation des Anbieters

Alle Anbieter anzeigen